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Prävention vor sexueller Gewalt bei den AusbildungsPaten

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Die Auswahl unserer Patinnen und Paten treffen wir mit großer Sorgfalt und anhand ausgewählter Kriterien - nicht zuletzt durch die Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Polizeilichen Führungszeugnisses, da uns der Schutz der uns anvertrauten Jugendlichen ein wichtiges Anliegen ist. Um diesen Schutz bestmöglich zu gewährleisten, haben wir zudem einen Verhaltenskodex für alle Patinnen und Paten entwickelt. Jede Person, die bei uns Pate oder Patin werden möchte, muss vor Beginn der Tätigkeit sich mit der Unterschrift zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex verpflichten.

Bei dem verpflichtenden Info-Gespräch mit einem Mitglied des Vorstands (Dagmar Nitsch-Musikant) vor Aufnahme der Patentätigkeit erfolgt ein entsprechender Hinweis (sinngemäß), der auch entsprechend protokolliert wird: 

  • Der Schutz von Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch wird innerhalb unseres Patenschaftsprojekts sehr ernst genommen. Hierfür haben wir präventive Maßnahmen, wie z. B. einen Verhaltenskodex für Patinnen und Paten entwickelt, zu dem sich alle bei uns beschäftigten Patinnen und Paten mit ihrer Unterschrift verpflichten müssen. Schutzvereinbarungen, die genau auf unser Projekt zugeschnitten sind, ergänzen diesen Kodex und sollen Patinnen und Paten Handlungssicherheit geben. 
  • Wir wollen es unseren Schützlingen auch erleichtern, zu erkennen, wenn ihnen etwas „komisch" vorkommt. 
  • Zudem bekommen Jugendliche und ihre Eltern zu Beginn einer neuen Patenschaft jeweils konkrete Hinweise, welche Maßnahmen unternommen werden, um den Schutz der uns anvertrauten jungen Menschen bestmöglich sicherzustellen.

 

Ein verpflichtender Verhaltenskodex ist vor Aufnahme der Patentätigkeit zu unterschreiben:

Wir treten entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen zu schützen und den Zugriff für Täter und Täterinnen auf Jugendliche in den eigenen Reihen so schwer wie möglich zu machen. Eine klare Positionierung zum Schutz junger Menschen sowie ein Klima von offener Auseinandersetzung mit dem Thema "Transparenz und Sensibilisierung" sind ein Gewinn für die Qualität unserer Arbeit. Ein Mittel dazu ist die verbindliche Selbstverpflichtung, folgenden Verhaltenskodex einzuhalten:

  • Unsere Angebote bieten insbesondere persönliche Nähe zwischen den Patiinnen und Paten sowie den Jugendlichen. Wir möchten unterstützende Lebensbegleitung beim Übergang von der Schule in das Berufsleben anbieten und Hilfen bei der persönlichen Zukunftsfindung geben. Zudem fördern wir ein gesundes Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung.
  • Unsere Arbeit mit den jungen Menschen innerhalb unseres Patenschaftsprojekts ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Persönlichkeit und Würde der uns anvertrauten Jugendlichen.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass in unserer Arbeit mit den Jugendlichen keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexuelle Gewalt möglich werden. Wir schützen die uns anvertrauten jungen Menschen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt. Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.
  • Wir gestalten die Beziehungen zu den Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen unserer Schützlinge werden von uns unbedingt respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Privat- und Intimsphäre sowie die persönlichen Grenzen der Scham von jungen Menschen.
  • Wir bemühen uns, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und besprechen diese Situationen offen. Im Konfliktfall ziehen wir professionelle Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren die Verantwortlichen auf der Leitungsebene, den Vorstand. Der Schutz der Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
  • Als betreuende Erwachsene haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlung, die das Ende der Zusammenarbeit sowie entsprechende disziplinarische und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat.

 

Jede Patin und jeder Pate trifft folgende verpflichtende mündliche Absprachen (sinngemäß) mit „seinem“ Jugendlichen und hält dieses in einer schriftlichen Notiz fest:

Wir stehen am Beginn einer Patenschaft. Unser Verhältnis sollte von gegenseitiger Wertschätzung und gegenseitigem Vertrauen geprägt sein. Bei aller Nähe, die durch die gemeinsame Arbeit vielleicht entsteht, muss aber klar sein, dass wir stets auch Distanz zueinander halten.

  • Es ist wichtig, dass wir die Möglichkeit haben, miteinander in Ruhe konzentriert zu arbeiten. Wenn es die Möglichkeit gibt, treffen uns in öffentlichen Räumen (Jugendzentrum, Pfarrzentrum, Café vor Ort). Wenn es eine solche Möglichkeit für uns nicht gibt, treffen wir uns bei dir oder bei mir. In solchen Fällen sollten die Eltern informiert sein.
  • Ein persönliches Kennenlernen der Eltern sowie der Patinnen und Paten zu Beginn der Patenschaft ist ohnehin die Grundlage für eine erfolgreiche Patenschaft.
  • Kleinere Geschenke oder Einladungen zu einem Getränk sind o. k.. 
  • Was du mir erzählst, bleibt unter uns. Was ich dir erzähle oder was wir gemeinsam machen, darfst du immer weitererzählen. 
  • Mir ist es ganz wichtig, dass im Rahmen der Patenschaft das Jugendschutzgesetz beachtet. 

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